Wenn Sie einen Makler beauftragen möchten, müssen Sie als Verkäufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen seit dem 23.12.2020 die Provisionskosten des Maklers mindestens zur Hälfte tragen. Die andere Hälfte holt sich der Makler vom Käufer Ihrer Immobilie. Alternativ können Sie auch die komplette Provision übernehmen. Diese beträgt je nach Bundesland üblicherweise zwischen 5,95 % und 7,14 % Ihres Verkaufspreises. Egal, ob Sie allein oder gemeinsam mit Ihrem Käufer den Makler bezahlen, es ist Geld, das Ihnen gehören könnte. Denn der Käufer wäre ja bereit, die Provisionskosten zusätzlich zu Ihrem Preis an den Makler zu bezahlen. Mit KOOPLER sichern Sie sich dieses Geld.